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Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Haskenhoff’s Schmiede


§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Für die gegenwärtige und künftige Geschäftsbeziehung zwischen der Haskenhoff GmbH und dem Kunden gelten ergänzend zu den einzelnen vertraglich festgelegten Vereinbarungen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn die Haskenhoff GmbH deren Geltung gegenüber dem Kunden ausdrücklich in Schriftform bestätigt.

§ 2 Vertragsabschluss

Der Vertrag über die Leistung kommt durch Bestätigung eines verbindlichen Angebots der Haskenhoff GmbH durch den Kunden oder durch Annahme einer verbindlichen Beauftragung des Kunden zustande. Im Rahmen eines bestehenden Vertragsverhältnisses bedürfen spätere empfangsbedürftige Willenserklärungen der Parteien, etwa Leistungsveränderungen und deren Annahme, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Kündigungen (auch Teilkündigungen) des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 3 Haftung und Verantwortlichkeiten

(1) Die Haskenhoff GmbH haftet dem Kunden gegenüber– abgesehen von der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten – nur in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Dies gilt nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit die Haftung der Haskenhoff GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Organe, Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Haskenhoff GmbH.

(2) Die Haskenhoff GmbH wird von ihrer Leistungsverpflichtung frei, soweit höhere Gewalt oder sonstige Umstände (wie staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage) vorliegen, deren Beseitigung unmöglich oder unverhältnismäßig ist und die nicht von der Haskenhoff GmbH zu vertretend sind.

(3) Für Auswahl oder Überwachung von Fremdleistungen bzw. deren Leistungsschuldner ist die Haskenhoff GmbH nur verantwortlich, sofern dies ausdrücklich vereinbart ist. In diesem Falle ist die Überwachung der Fremdleistungen gesondert zu vergüten.

(4) Der Kunde teilt der Haskenhoff GmbH alle für den jeweiligen Auftrag wesentlichen Informationen mit und unterrichtet die Haskenhoff GmbH bei etwaigen Problemen oder Änderungserfordernissen rechtzeitig. Anweisungen sind so rechtzeitig zu erteilen, dass eine angemessene Umsetzungsfrist verbleibt. Der Kunde teilt der Haskenhoff GmbH spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung die endgültige Personenzahl mit. Tut er dies nicht, ist die Haskenhoff GmbH berechtigt, die ursprünglich genannte Personenzahl abzurechnen.

(5) Der Kunde benennt der Haskenhoff GmbH auf eigenes Betreiben einen für die Durchführung der Vertragsbeziehung verantwortlichen Ansprechpartner, der im Falle von Rückfragen oder bei Problemen oder Abstimmungserfordernissen kurzfristig erreichbar ist und projektwesentliche Entscheidungen treffen oder kurzfristig herbeiführen kann. Bei Abwesenheit ist ein Stellvertreter zu benennen. Der Kunde hat sämtliche Erklärungen des von ihm benannten Ansprechpartners oder dessen Stellvertreters für und gegen sich gelten zu lassen. Kann die Haskenhoff GmbH ihre Leistungen aufgrund nicht oder nicht rechtzeitig möglicher Abstimmung nicht erbringen, so ist sie von der Verantwortlichkeit dieser Leistungsstörung befreit.

(6) Der Kunde hat die Vertragsgemäßheit der Lieferungen und Leistungen unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und Beanstandungen unverzüglich vorzubringen. Die Abnahme einer Leistung gilt als erteilt, wenn der Kunde die Leistung in Anspruch nimmt.

(7) Bei Veranstaltungen mit musikalischen oder rezitatorischen Darbietungen, die nicht Familienfeiern sind, hat der Veranstalter die GEMA-Gebühren zu tragen. Er hat vor Veranstaltungsbeginn gegenüber dem Vermieter den Nachweis zu erbringen, dass die Veranstaltung der GEMA in Berlin gemeldet wurde und der Betrag bereits bezahlt ist.

§ 4 Leistungszeit und Vergütung bei erhöhtem Aufwand

Die Leistungszeit wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen der Haskenhoff GmbH vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, insbesondere höherer Gewalt, staatlicher Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage oder nicht von der Haskenhoff GmbH zu vertretender Nicht-, Falsch- oder Spätbelieferung. Erhöht sich der Aufwand und liegt die Ursache im Verantwortungsbereich des Kunden, kann die Haskenhoff GmbH eine angemessene Vergütung des tatsächlich entstandenen Mehraufwands verlangen.

§ 5 Entgelte

Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind nach der Veranstaltung sofort ohne Abzug zahlbar. Als Zahlungsmittel wird nur eine Überweisung oder Barzahlung akzeptiert. Soweit Anzahlung und Vorkasse vereinbart und vom Kunden nicht vor Veranstaltungsbeginn geleistet wird, behält sich die Haskenhoff GmbH vor, die vereinbarte Leistung nicht zu erbringen. Der Kunde ist bei Nichterbringung der Leistung aus diesem Grund nicht von der Zahlungspflicht entbunden.

§ 6 Mindestumsatz

Bei Feierlichkeiten beträgt der Brutto-Mindestumsatz 2.500,00€ (Ausnahme: Trauerfeiern, Versammlungen, Tagungen und Seminare). Wird dieser Mindestumsatz im Rahmen der Veranstaltung erreicht oder überschritten, fällt keine Raummiete an; wird dieser Mindestumsatz im Rahmen der Veranstaltung nicht erreicht, wird die Differenz zwischen 2.500,00€ und dem tatsächlichen Umsatz als Raummiete (inkl. der jeweils gültigen MwSt.) in Rechnung gestellt.

§ 7 Stornierung

Die Stornierung von fest gebuchten Veranstaltungen ist möglich. Abgesehen von den gesetzlichen Widerrufs-, Kündigungs- oder Rücktrittsrechten steht keiner Partei ein Recht zur kostenlosen Stornierung zu.
Wir erheben grundsätzlich für vertraglich fixierte Events folgende Stornogebühren:

  • nach Vertragsabschluss 15 % des Netto-Angebotswertes zzgl. gesetzl. MwSt.
  • ab 4 Monate vor dem Veranstaltungstermin 25 % des Netto-Auftragswertes zzgl. gesetzl. MwSt.
  • ab 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin 35 % des Netto-Auftragswertes zzgl. gesetzl. MwSt.
  • ab 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin 50 % des Netto-Auftragswertes zzgl. gesetzl. MwSt.

Dem Kunden ist ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.

§ 8 Anzahlung

Nach Unterzeichnung einer Veranstaltungs – Vereinbarung wird innerhalb einer Woche eine Anzahlung von 15% des Netto-Angebotswertes zzgl. gesetzl. MwSt. fällig.

§ 9 Konzeptschutz

Auf Wunsch des Kunden entwickelt die Haskenhoff GmbH noch vor Auftragserteilung Konzepte und Präsentationen, deren Kosten vom Kunden nach Vereinbarung zu erstatten sind. Solche Konzepte und Präsentationen sind vertraulich zu behandeln; alle Rechte an Entwürfen, Vorschlägen, Ausschreibungsunterlagen usw. verbleiben bei der Haskenhoff GmbH. Der Kunde ist nicht berechtigt, derartige Vorschläge und Konzepte außerhalb einer Beauftragung der Haskenhoff GmbH, insbesondere selbst oder unter Inanspruchnahme anderer Anbieter zu nutzen oder an Dritte weiterzugeben. Dies gilt nicht, soweit die offenbarten Informationen bereits öffentlich geworden oder dem Dritten auf anderem Wege bekannt gemacht sind. Im Falle des schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese Verpflichtung ist die Haskenhoff GmbH, soweit der Kunde kein Verbraucher ist, berechtigt, eine Vertragsstrafe von bis zu 10.000 EUR, höchstens aber 1/10 des Auftragswertes der Veranstaltung, zu welcher das Konzept erstellt wurde, vom Kunden zu verlangen; die Einrede des Fortsetzungszusammenhanges ist ausgeschlossen. Die Haskenhoff GmbH ist berechtigt, die Leistungsergebnisse und deren Entwürfe im Rahmen der Eigenwerbung, insbesondere auch als Referenz, unter Nennung des Kunden zu verwenden.

§ 10 Schriftform, Gerichtsstand

(1) Jede Änderung oder Ergänzung des Vertrages bedarf der Schriftform. Der Verzicht auf die Schriftform kann nur in Schriftform vereinbart werden.

(2) Bei Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt.

(3) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters in Steinhagen. 

(4) Kundendaten werden in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz gespeichert. Eine widerrechtliche Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.


Stand 01/2024